Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum Unternehmen jetzt handeln müssen. Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Wer betroffen ist und was zu tun ist

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Wer betroffen ist und was zu tun ist (inkl. Fahrplan zur Umsetzung in LANcloud)

Gesetze| Tipps & Tricks| 13.03.2025 | Lesezeit 5 Minuten
Verfasst von LANsoftware

Die digitale Welt soll für alle zugänglich sein, doch noch immer stoßen Menschen mit Behinderungen auf viele Hindernisse in ihrem Alltag. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in digitalen Produkten und Dienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Unternehmen haben noch nicht damit begonnen, sich darauf vorzubereiten. Gehört dein Produkt oder dein Unternehmen dazu? Falls du noch keine Anpassungen vorgenommen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden! Erfahre in diesem Beitrag, wer betroffen ist, welche Maßnahmen du ergreifen musst und wie LANcloud das Gesetz umsetzt.

 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie problemlos nutzen können. Ziel ist es, digitale Hürden abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen.

 

Wer ist von der Umstellung betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten und nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.

Unternehmen, die handeln müssen:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Dazu gehören gut lesbare Produktbeschreibungen, einfache Navigation, Sprachausgabe und alternative Bedienmöglichkeiten.
  • Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking, Zahlungsportale und Apps müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sie nutzen können.
  • Streaming- und Medienplattformen: Inhalte müssen mit Untertiteln, Audiodeskriptionen und einer angepassten Bedienung versehen werden.
  • Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter: Cloudbasierte Lösungen müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein und eine intuitive, barrierefreie Nutzung ermöglichen.

Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet sein müssen:

  • Hardwaresysteme inklusive Betriebssysteme: Dazu gehören Computer und Software für Verbraucher.
  • Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten oder Check-in-Automaten.
  • Kommunikationsgeräte: Mobiltelefone und andere Endgeräte, die für Telefonie und Nachrichtendienste (Messanger) genutzt werden.
  • Interaktive Mediengeräte: Fernseher und andere Systeme mit erweiterten Steuerungsmöglichkeiten.
  • E-Book-Lesegeräte: Elektronische Lesegeräte für digitale Bücher.

Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das BFSG nicht zur Anwendung kommt. Dazu zählen beispielsweise Inhalte, die nur für den internen Gebrauch bestimmt sind, oder solche, die aus technischen Gründen nicht barrierefrei gestaltet werden können. Unternehmen sollten im Zweifelsfall prüfen, ob ihre Angebote unter diese Ausnahmen fallen. Kleinunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Anforderungen befreit sein, müssen aber sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

 

Was muss bis Juni 2025 umgesetzt werden?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Kompatibilität mit Screenreadern: Texte und Bedienelemente müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern vorgelesen werden können. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Sehbehinderungen, die auf Programme angewiesen sind, die Bildschirminhalte akustisch ausgeben.
    💡 Tipp: Achte darauf, dass alle interaktiven Elemente wie Buttons und Formulare korrekt mit „Aria-Labels“ versehen sind, um die Benutzerfreundlichkeit für Screenreader zu optimieren.
  • Gut lesbare Inhalte: Die Schriftgröße, Kontraste und Farben sollten anpassbar sein, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Eine unzureichende Lesbarkeit kann dazu führen, dass Nutzer Inhalte nicht verstehen oder übersehen.
    💡 Tipp: Nutze Tools wie den Color Contrast Analyzer, um sicherzustellen, dass das Kontrastverhältnis von Texten und Hintergrund mindestens 4,5:1 beträgt. Besonders bei kleinen Schriftgrößen oder Texten auf Bildern sollte der Kontrast deutlich erhöht werden.
  • Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild muss mit einem aussagekräftigen Alt-Text versehen werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen verstehen können, welche Inhalte dargestellt werden.
    💡 Tipp: Vermeide unnötige Alt-Texte für rein dekorative Bilder, aber stelle sicher, dass interaktive Bilder mit z. B. Buttons oder Links eine präzise Beschreibung enthalten. Gut geschriebene Alt-Texte verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch das SEO-Ranking.
  • Tastatursteuerung: Alle Funktionen auf deiner Website müssen ohne Maus bedienbar sein. Besonders Menschen mit motorischen Einschränkungen sind auf die Tastatur oder spezielle Eingabegeräte angewiesen, um die Seite zu navigieren.
    💡 Tipp: Teste die Tastaturbedienbarkeit, indem du die Tab-Taste nutzt und sicherstellst, dass alle interaktiven Elemente (z. B. Formulare, Buttons) zugänglich sind. Der kostenfreie Screenreader NVDA kann dir ebenfalls helfen, Probleme in der Bedienbarkeit zu erkennen.
  • Untertitel für Videos: Videos sollten immer mit Untertiteln versehen sein, um hörgeschädigten Nutzern eine zusätzliche Informationsquelle zu bieten.
    💡 Tipp: Achte darauf, dass Untertitel genau und synchron zum gesprochenen Text sind. Tools wie z. B. Amara können helfen, Untertitel korrekt zu erstellen und hinzuzufügen.
  • Einfache Navigation: Klare Menüs und ein logischer Aufbau sind entscheidend, um die Navigation auf deiner Website einfach und intuitiv zu gestalten. Eine gut strukturierte Seite sorgt dafür, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, schnell zum Ziel kommen.
    💡 Tipp: Nutze ein konsistentes Layout und stelle sicher, dass alle Navigationsoptionen klar beschriftet sind. Tools wie Headings-Map helfen dir dabei, die Struktur deiner Seiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie logisch und zugänglich sind.
  • Strukturierte Überschriften für bessere Navigation: Überschriften sollten in einer klaren Hierarchie von H1 bis H6 verwendet werden. Eine saubere Struktur hilft nicht nur Screenreadern, sondern verbessert auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
    💡 Tipp: Mit Tools wie Headings-Map kannst du überprüfen, ob deine Überschriften logisch aufgebaut sind.

 

Barrierefreiheit bei LANcloud: Unser Fahrplan

Als SaaS-Anbieter ist LANsoftware mit der Cloud-Lösung LANcloud ebenfalls vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Deshalb haben wir einen klaren Plan zur Umsetzung entwickelt:

  1. Bestandsaufnahme: Analyse unserer aktuellen Software auf Barrierefreiheit. Dabei wird geprüft, welche Funktionen verbessert werden müssen, um allen Nutzern eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
  2. Schulung & Sensibilisierung: Mitarbeiterschulungen zu den gesetzlichen Anforderungen. Entwickler, Designer und Support-Teams müssen wissen, wie sie Barrierefreiheit in ihre Arbeit integrieren.
  3. Technische Anpassungen: Optimierung der Benutzeroberfläche, Einführung von Alternativtexten und Screenreader-Kompatibilität. Dazu gehört auch eine Verbesserung der Navigation, um Nutzern mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen das Bedienen der Cloud-Software zu erleichtern.
  4. Testphase & Nutzerfeedback: Einbeziehung von Nutzern mit Behinderungen für Tests. Nur durch echtes Nutzerfeedback kann sichergestellt werden, dass die Anpassungen sinnvoll sind und tatsächlich helfen.
  5. Kontinuierliche Optimierung: Regelmäßige Updates, um neue Anforderungen zu erfüllen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich verbessert werden muss.

Wenn du Anbieter von Seminaren, Veranstaltungen, Ferienfreizeiten oder Übernachtungen bist, solltest du ebenfalls deine verwendeten Softwarelösungen auf Barrierefreiheit überprüfen. LANcloud unterstützt dich dabei, dein Angebot barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten. Setze auf eine barrierefreie Zukunft mit LANcloud!

 

Was droht bei Nichtbeachtung?

Unternehmen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht einhalten, riskieren:

  • Abmahnungen und Bußgelder: Verstöße gegen die Vorgaben können teuer werden. Es können Vertriebsverbote sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro drohen.
  • Ausschluss von Ausschreibungen und Marktzugangsbeschränkungen: Unternehmen, die keine barrierefreien Produkte anbieten, könnten von Geschäfts- und Behördenkunden ignoriert werden.
  • Verlust von Kunden, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind: Immer mehr Verbraucher legen Wert auf barrierefreie digitale Angebote. Wer diese nicht bereitstellt, verliert potenzielle Nutzer.

 

Barrierefreiheit ist kein Zusatzfeature, sondern eine wichtige gesetzliche Pflicht, um allen Menschen einen Zugang zu allen Medien zu gewähren! Unternehmen müssen bis zum 28. Juni 2025 handeln, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.

Prüfe jetzt, ob deine digitalen Angebote bereits barrierefrei sind! Es gibt viele kostenfreie Tools zur Barrierefreiheitsanalyse – beginne jetzt mit den Anpassungen.